Abzüge mit B-Bewilligung: was die Quellensteuer Ihnen nicht zurückgibt
Ihr Arbeitgeber behält die Steuer nach einem Durchschnittstarif ein. Dieser Tarif enthält einige Pauschalen, übergeht aber das Wesentliche Ihrer tatsächlichen Situation. Hier steht, was er auslässt und was Sie zurückholen können.
Aktualisiert am 2026-08-13
Wenn Sie an der Quelle besteuert werden, wendet Ihr Arbeitgeber einen kantonalen Tarif an, der für einen durchschnittlichen Arbeitnehmer festgelegt wurde. Dieser Tarif enthält bereits Pauschalen — einen Anteil Berufsauslagen, Versicherungsprämien und Sozialabzüge. Von Ihrem täglichen Arbeitsweg, Ihrer Säule 3a, den Kosten der Kinderkrippe oder Ihrer Weiterbildung weiss er dagegen nichts.
Die nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) ersetzt diese Pauschale durch Ihre tatsächliche Situation. Sie füllen eine vollständige Steuererklärung aus, ziehen Ihre effektiven Kosten ab, und die Steuerverwaltung berechnet die Steuer neu. Liegt die tatsächlich geschuldete Steuer unter dem, was Ihr Arbeitgeber abgezogen hat, wird Ihnen die Differenz zurückerstattet; liegt sie darüber, wird eine Nachzahlung verlangt.
Die Bundesansätze 2026
Diese Beträge gelten für die direkte Bundessteuer. Sie bilden die gemeinsame Grundlage für die ganze Schweiz — jeder Kanton wendet darüber hinaus seine eigenen Ansätze an, bei einzelnen Positionen oft grosszügiger.
| Abzug | Betrag 2026 |
|---|---|
| FahrkostenArbeitsweg Wohn- bis Arbeitsort, Haupterwerb | bis CHF 3'300 |
| Auswärtige VerpflegungOhne Kantine und ohne Beitrag des Arbeitgebers | bis CHF 3'200 |
| Verpflegung mit vergünstigter Kantine | bis CHF 1'600 |
| Übrige BerufsauslagenPauschale | 3 % des Nettolohns · min. CHF 2'000 · max. CHF 4'000 |
| Säule 3a, mit Pensionskasse | bis CHF 7'258 |
| Säule 3a, ohne Pensionskasse | bis CHF 36'288 |
| Versicherungsprämien, Alleinstehende | bis CHF 1'800 |
| Versicherungsprämien, Ehepaare | bis CHF 3'700 |
| Versicherungsprämien, pro Kind | bis CHF 700 |
| Drittbetreuung der Kinder | bis CHF 25'800 |
| Zweiverdienerehepaar | 50 % des niedrigeren der beiden Einkommen · min. CHF 8'600 · max. CHF 14'100 |
| Sozialabzug pro Kind | pauschal CHF 6'800 |
| Sozialabzug für Verheiratete | pauschal CHF 2'800 |
Die Berufsauslagen, Position für Position
Der Arbeitsweg
Betraglich ist das oft der wichtigste Abzug. Sie ziehen die tatsächlichen Kosten Ihres Abonnements für den öffentlichen Verkehr ab, höchstens bis zum Ansatz des Bundes. Das Auto wird nur anerkannt, wenn der öffentliche Verkehr nicht zumutbar ist — unvereinbare Fahrpläne, fehlende Erschliessung, Behinderung oder erheblicher Zeitgewinn. In diesem Fall werden die Kilometer nach einem kantonalen Ansatz entschädigt.
Die auswärtige Verpflegung
Wenn Ihre Pause es nicht zulässt, zum Essen nach Hause zu gehen, ziehen Sie eine Pauschale pro Arbeitstag ab. Der Betrag halbiert sich, wenn der Arbeitgeber die Verpflegung verbilligt — Personalrestaurant, Essensgutscheine oder ein Beitrag in beliebiger Form. Diese Position hängt direkt von Ihrem Beschäftigungsgrad ab: Bei 50 % reduziert sich die Jahrespauschale im gleichen Verhältnis.
Die übrigen Berufsauslagen
Arbeitskleidung, Werkzeug, Fachliteratur, Arbeitszimmer zu Hause: Diese Kosten deckt eine Pauschale ab, die anteilig zum Nettolohn berechnet und nach unten wie nach oben begrenzt ist. Sie können stattdessen Ihre effektiven Kosten deklarieren, müssen sie dann aber lückenlos belegen — und die Pauschale ist häufig günstiger.
Die Weiterbildung im Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit wird gesondert und gegen Belege abgezogen. Diese Position geht vielen vergessen, obwohl es dabei mitunter um mehrere tausend Franken geht.
Die Säule 3a, der lohnendste Abzug
Die Säule 3a lässt sich Franken für Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen. Es ist der einzige Abzug, über den Sie frei bestimmen: Sie entscheiden, ob Sie einzahlen, und Sie entscheiden über den Betrag. Für Angestellte mit Pensionskasse gilt der Höchstbetrag aus der Tabelle oben; für Selbstständige ohne zweite Säule liegt er deutlich höher.
Familie, Betreuung und Versicherungen
Die Kosten der Drittbetreuung — Kinderkrippe, Tagesmutter, schulergänzende Betreuung — sind gegen Belege und bis zu einem hohen Betrag abziehbar. Der Quellensteuertarif berücksichtigt die Zahl der Kinder, nie aber die tatsächlichen Betreuungskosten: Es ist häufig die Position, die ein Dossier zugunsten der NOV kippen lässt.
Krankenkassenprämien und Sparzinsen sind ebenfalls abziehbar, allerdings begrenzt und im Tarif bereits teilweise enthalten. Der anerkannte Betrag hängt von Ihrem Zivilstand ab und davon, ob Sie einer Pensionskasse angeschlossen sind oder nicht.
Schliesslich sind bezahlte Unterhaltsbeiträge und Schuldzinsen — Konsumkredit, Leasing, Hypothek — abziehbar. Die Rückzahlung des Kapitals ist es nie: Nur die Zinsen zählen.
Was nicht abziehbar ist
Gut zu wissen, bevor Sie Ihr Dossier zusammenstellen. Diese Ausgaben kehren in den Fragen immer wieder und begründen keinen Anspruch:
- Die Miete Ihrer Wohnung, ausser in besonderen kantonalen Regelungen.
- Prämien für Hausrat-, Privathaftpflicht- oder Fahrzeugversicherung.
- Betreuungskosten, wenn ein Elternteil oder eine nahestehende Person die Betreuung unentgeltlich übernimmt.
- Bussen, auch solche aus dem Strassenverkehr.
- Ausgaben der Lebenshaltung: Verpflegung ausserhalb der Arbeitstage, gewöhnliche Kleidung, Freizeit.
- Die Rückzahlung des Kapitals eines Kredits — anerkannt sind nur die Zinsen.
Die Kantone rechnen nicht gleich
Die obigen Beträge sind jene der direkten Bundessteuer. Für die Kantons- und Gemeindesteuer legt jeder Kanton eigene Höchstbeträge fest, und die Unterschiede sind real: Der Höchstbetrag für die Fahrkosten, der Kinderabzug oder die Behandlung der Versicherungsprämien fallen von Kanton zu Kanton anders aus.
Deshalb sagt eine allgemeine Schätzung wenig aus. Die Berechnung muss mit den Tarifen Ihres Kantons und Ihrer Gemeinde erfolgen — siehe die Übersicht nach Kanton.
So prüfen Sie Ihre Situation
- 01
Nehmen Sie Ihren Lohnausweis zur Hand
Er weist den Nettolohn und die tatsächlich einbehaltene Steuer aus, unter den Ziffern 11 und 12 — siehe wie man ihn liest. Mehr als diese beiden Beträge brauchen Sie nicht.
- 02
Listen Sie Ihre effektiven Kosten auf
Verkehrsabonnement, auswärts verbrachte Arbeitstage, Einzahlungen in die Säule 3a, Betreuungsrechnungen, Weiterbildung.
- 03
Vergleichen Sie mit dem Quellensteuerabzug
Die Schätzung sagt Ihnen, ob das Total Ihrer Abzüge übersteigt, was der Tarif bereits berücksichtigt hat. Liegt es darunter, würden Sie mit der NOV Geld verlieren.
- 04
Entscheiden Sie vor dem 31. März
Es handelt sich um eine Verwirkungsfrist: Nach diesem Datum ist das Jahr abgeschlossen. Und der Antrag ist unwiderruflich — siehe den vollständigen Leitfaden zur NOV.
Häufige Fragen
Enthält der Quellensteuertarif bereits Abzüge?
Ja. Er enthält Pauschalen für die Berufsauslagen, die Versicherungsprämien und die Familienlasten. Genau deshalb ist die NOV nicht immer vorteilhaft: Liegen Ihre effektiven Kosten nahe bei der Pauschale, holen Sie nichts zurück.
Kann ich Kosten abziehen, die mir mein Arbeitgeber bereits vergütet?
Nein. Eine vergütete Ausgabe belastet Sie nicht mehr. Vergütungen stehen im Übrigen auf Ihrem Lohnausweis, und die Steuerverwaltung gleicht sie mit Ihren Angaben ab.
Müssen die Belege der Steuererklärung beigelegt werden?
Die Praxis ist von Kanton zu Kanton verschieden. Für Einzahlungen in die Säule 3a und für Betreuungskosten wird fast immer eine Bescheinigung verlangt. Bewahren Sie sämtliche Unterlagen mindestens fünf Jahre auf: Die Steuerverwaltung kann sie nachträglich einfordern.
Und wenn ich nur einen Teil des Jahres gearbeitet habe?
Die an Arbeitstage gebundenen Pauschalen — Verpflegung, Fahrkosten — werden anteilig gekürzt. Die Säule 3a bleibt dagegen bis zum Jahreshöchstbetrag abziehbar, sobald Sie ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt haben.
Mein Ehepartner arbeitet ebenfalls. Ändert das etwas?
Ja, in zweifacher Hinsicht. Ihre Einkommen werden zusammengerechnet, was Sie in eine höhere Progressionsstufe bringen kann; ein Zweiverdienerabzug gleicht einen Teil dieser Wirkung wieder aus. Beide Situationen müssen zusammen berechnet werden.
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