BL
Quellensteuer Basel-Landschaft
Die Abzugsobergrenzen, die Steuerfüsse der Gemeinden und die Einreichefrist, die der Kanton Basel-Landschaft für die Steuerperiode 2026 anwendet — gelesen aus denselben Tabellen wie unser Rechner.
Kantonale Abzüge — Basel-Landschaft
Der Kanton Basel-Landschaft setzt eigene Obergrenzen, unabhängig von der direkten Bundessteuer. Dies sind die 15 Abzüge, die unser Rechner für die Steuerperiode 2026 anwendet: Sie entscheiden, ob sich die ordentliche Veranlagung für Sie lohnt.
| Abzug | Betrag 2026 |
|---|---|
| Pauschalabzug übrige Berufskosten | bis CHF 500 |
| Abzug für Fahrkosten Haupterwerb | bis CHF 6'000 |
| Abzug Mehrkosten der Verpflegung ohne Verbilligung | bis CHF 3'200 |
| Abzug Mehrkosten der Verpflegung mit Verbilligung | bis CHF 1'600 |
| Pauschalabzug Berufsauslagen Nebenerwerb | 20 % des Nebenerwerbs · min. CHF 800 · max. CHF 2'400 |
| Zweitverdienerabzug | bis CHF 1'000 |
| Abzug Kinderdrittbetreuungskosten | bis CHF 10'000 |
| Maximalabzug Säule 3a mit Vorsorgelösung | bis CHF 7'258 |
| Maximalabzug Säule 3a ohne Vorsorgelösung | bis CHF 36'288 |
| Abzug Versicherungsprämien und Sparzinsen, alleinstehende Personen mit Beiträgen Säule 2/3a | bis CHF 2'000 |
| Abzug Versicherungsprämien und Sparzinsen, alleinstehende Personen ohne Beiträge Säule 2/3a | bis CHF 2'000 |
| Abzug Versicherungsprämien und Sparzinsen, Verheiratete mit Beiträgen Säule 2/3a | bis CHF 4'000 |
| Abzug Versicherungsprämien und Sparzinsen, Verheiratete ohne Beiträge Säule 2/3a | bis CHF 4'000 |
| Abzug Versicherungsprämien und Sparzinsen, Kind | bis CHF 450 |
| Kinderabzug, volljährige Kinder ausser Haus | pauschal CHF 2'000 |
Freibeträge bei der Vermögenssteuer
Die Vermögenssteuer wird nie an der Quelle erhoben: Sie fällt erst bei der ordentlichen Veranlagung an. Der Kanton Basel-Landschaft stellt die folgenden Beträge frei.
| Abzug | Betrag 2026 |
|---|---|
| Abzug für Alleinstehende ohne Kinder | pauschal CHF 90'000 |
| Verheiratetenabzug | pauschal CHF 180'000 |
| Abzug für Alleinerzieher | pauschal CHF 180'000 |
Steuerfüsse — Basel-Landschaft
Die Kantonssteuer von Basel-Landschaft ergibt sich, indem 100 % auf die einfache Steuer angewendet werden. Jede Gemeinde legt ihren eigenen Steuerfuss darauf: 45 % in Pfeffingen, 72 % in Waldenburg, bei 86 Gemeinden im Kanton. Der Quellensteuertarif kennt diesen Unterschied nicht, er rechnet mit einem einzigen Durchschnittssatz für den ganzen Kanton — deshalb fällt der Wechsel zur ordentlichen Veranlagung je nach Wohngemeinde anders aus.
Zwischen Pfeffingen und Waldenburg beträgt der Unterschied 27 Steuerfusspunkte: Bei gleichem Einkommen und gleichen Abzügen fällt die ordentliche Rechnung je nach Adresse anders aus.
Dazu kommt die Kirchensteuer für Mitglieder einer anerkannten Kirche: 0.41 – 11.5 % je nach Gemeinde und Konfession. Ohne Konfession entfällt sie.
Ein Rechenbeispiel in Liestal
So sieht die Rechnung in Liestal für ein Musterprofil aus: ledig, ohne Kinder, ohne anerkannte Religionszugehörigkeit, mit dem Medianlohn einer Person mit B-Bewilligung (CHF 6'009 pro Monat).
Jahresbruttolohn
CHF 72'108
Nettolohn gemäss Lohnausweis
CHF 62'567
Abgezogene Quellensteuer
CHF 7'052
Jährliche Ersparnis bei ordentlicher Veranlagung
- Ohne Säule 3a
- − CHF 1'059
- Mit Säule 3a bis zum Maximum
- CHF 1'404
Bei genau diesem Profil und ohne Säule 3a kostet die ordentliche Veranlagung in Liestal mehr als der Quellensteuerabzug. Das trifft auf mehrere Kantone zu, und der Wechsel ist unwiderruflich: besser vor der Einreichung prüfen.
Beträge, die unser Rechner auf den Tarifen 2026 für die Gemeinde Liestal modelliert. Der Lohn stammt aus der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung 2024 (BFS): Median der Personen mit B-Bewilligung in der Grossregion, zu der Basel-Landschaft gehört — das BFS veröffentlicht keinen kantonalen Median. Ihre Situation ergibt eine andere Zahl.
Antrag einreichen — Basel-Landschaft
Der Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung für die Steuerperiode 2026 muss der Steuerverwaltung spätestens am 31. März 2027 vorliegen. Danach ist er nicht mehr zulässig: Das Jahr ist abgeschlossen.
Wir bereiten Ihr Gesuch für den Kanton Basel-Landschaft kostenlos aus Ihren Daten auf; Sie müssen es nur noch unterschreiben und einreichen. Der Kanton Basel-Landschaft veröffentlicht kein ausfüllbares Formular: Wir erstellen stattdessen ein schriftliches Gesuch mit Ihren Daten und der massgebenden Gesetzesgrundlage.
Zugelassene Wege
- Postweg
Einreichungsadresse
Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft Rheinstrasse 33 4410 Liestal
Telefon — 061 552 51 20
So funktioniert es für Basel-Landschaft
- 01
Ersparnisse schätzen
Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner mit den spezifischen Tarifen des Kantons Basel-Landschaft.
- 02
NTB-Formular erstellen
Wir erstellen Ihr Gesuch für den Kanton Basel-Landschaft aus den Daten, die Sie erfassen.
- 03
Antrag einreichen
Unterschreiben und bis zum 31. März 2027 an die Steuerverwaltung von Basel-Landschaft senden.
Häufig gestellte Fragen — Basel-Landschaft
Was ist die NTB-Frist im Kanton Basel-Landschaft?
Der Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung für die Steuerperiode 2026 muss der Steuerverwaltung von Basel-Landschaft spätestens am 31. März 2027 vorliegen. Eine Fristverlängerung ist nicht vorgesehen: Ein verspäteter Antrag ist unzulässig.
Wie reiche ich einen NTB-Antrag in Basel-Landschaft ein?
Der Kanton Basel-Landschaft lässt folgende Wege zu: Postweg. Unser Dienst füllt das amtliche Formular mit Ihren Daten vor; Sie unterschreiben es und senden es ab.
Wie viel kann ich mit NTB in Basel-Landschaft sparen?
Das hängt von Ihrer Gemeinde, Ihrem Zivilstand und Ihren Abzügen ab. Im Kanton Basel-Landschaft reichen die Gemeindesteuerfüsse von 45 % bis 72 %: Bei gleichem Einkommen fällt die ordentliche Steuer je nach Gemeinde anders aus, während die Quellensteuer mit einem einzigen Durchschnittssatz rechnet. Unser Rechner vergleicht beides anhand der kantonalen Tabellen.
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