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Quellensteuer Basel-Landschaft

Die Abzugsobergrenzen, die Steuerfüsse der Gemeinden und die Einreichefrist, die der Kanton Basel-Landschaft für die Steuerperiode 2026 anwendet — gelesen aus denselben Tabellen wie unser Rechner.

Kantonale Abzüge — Basel-Landschaft

Der Kanton Basel-Landschaft setzt eigene Obergrenzen, unabhängig von der direkten Bundessteuer. Dies sind die 15 Abzüge, die unser Rechner für die Steuerperiode 2026 anwendet: Sie entscheiden, ob sich die ordentliche Veranlagung für Sie lohnt.

AbzugBetrag 2026
Pauschalabzug übrige Berufskostenbis CHF 500
Abzug für Fahrkosten Haupterwerbbis CHF 6'000
Abzug Mehrkosten der Verpflegung ohne Verbilligungbis CHF 3'200
Abzug Mehrkosten der Verpflegung mit Verbilligungbis CHF 1'600
Pauschalabzug Berufsauslagen Nebenerwerb20 % des Nebenerwerbs · min. CHF 800 · max. CHF 2'400
Zweitverdienerabzugbis CHF 1'000
Abzug Kinderdrittbetreuungskostenbis CHF 10'000
Maximalabzug Säule 3a mit Vorsorgelösungbis CHF 7'258
Maximalabzug Säule 3a ohne Vorsorgelösungbis CHF 36'288
Abzug Versicherungsprämien und Sparzinsen, alleinstehende Personen mit Beiträgen Säule 2/3abis CHF 2'000
Abzug Versicherungsprämien und Sparzinsen, alleinstehende Personen ohne Beiträge Säule 2/3abis CHF 2'000
Abzug Versicherungsprämien und Sparzinsen, Verheiratete mit Beiträgen Säule 2/3abis CHF 4'000
Abzug Versicherungsprämien und Sparzinsen, Verheiratete ohne Beiträge Säule 2/3abis CHF 4'000
Abzug Versicherungsprämien und Sparzinsen, Kindbis CHF 450
Kinderabzug, volljährige Kinder ausser Hauspauschal CHF 2'000
Quelle: die Abzugstabelle des Kantons Basel-Landschaft für 2026 — dieselbe, die unser Rechner anwendet.

Freibeträge bei der Vermögenssteuer

Die Vermögenssteuer wird nie an der Quelle erhoben: Sie fällt erst bei der ordentlichen Veranlagung an. Der Kanton Basel-Landschaft stellt die folgenden Beträge frei.

AbzugBetrag 2026
Abzug für Alleinstehende ohne Kinderpauschal CHF 90'000
Verheiratetenabzugpauschal CHF 180'000
Abzug für Alleinerzieherpauschal CHF 180'000

Steuerfüsse — Basel-Landschaft

Die Kantonssteuer von Basel-Landschaft ergibt sich, indem 100 % auf die einfache Steuer angewendet werden. Jede Gemeinde legt ihren eigenen Steuerfuss darauf: 45 % in Pfeffingen, 72 % in Waldenburg, bei 86 Gemeinden im Kanton. Der Quellensteuertarif kennt diesen Unterschied nicht, er rechnet mit einem einzigen Durchschnittssatz für den ganzen Kanton — deshalb fällt der Wechsel zur ordentlichen Veranlagung je nach Wohngemeinde anders aus.

Zwischen Pfeffingen und Waldenburg beträgt der Unterschied 27 Steuerfusspunkte: Bei gleichem Einkommen und gleichen Abzügen fällt die ordentliche Rechnung je nach Adresse anders aus.

Dazu kommt die Kirchensteuer für Mitglieder einer anerkannten Kirche: 0.41 – 11.5 % je nach Gemeinde und Konfession. Ohne Konfession entfällt sie.

Ein Rechenbeispiel in Liestal

So sieht die Rechnung in Liestal für ein Musterprofil aus: ledig, ohne Kinder, ohne anerkannte Religionszugehörigkeit, mit dem Medianlohn einer Person mit B-Bewilligung (CHF 6'009 pro Monat).

Jahresbruttolohn

CHF 72'108

Nettolohn gemäss Lohnausweis

CHF 62'567

Abgezogene Quellensteuer

CHF 7'052

Jährliche Ersparnis bei ordentlicher Veranlagung

Ohne Säule 3a
− CHF 1'059
Mit Säule 3a bis zum Maximum
CHF 1'404

Bei genau diesem Profil und ohne Säule 3a kostet die ordentliche Veranlagung in Liestal mehr als der Quellensteuerabzug. Das trifft auf mehrere Kantone zu, und der Wechsel ist unwiderruflich: besser vor der Einreichung prüfen.

Beträge, die unser Rechner auf den Tarifen 2026 für die Gemeinde Liestal modelliert. Der Lohn stammt aus der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung 2024 (BFS): Median der Personen mit B-Bewilligung in der Grossregion, zu der Basel-Landschaft gehört — das BFS veröffentlicht keinen kantonalen Median. Ihre Situation ergibt eine andere Zahl.

Antrag einreichen — Basel-Landschaft

Der Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung für die Steuerperiode 2026 muss der Steuerverwaltung spätestens am 31. März 2027 vorliegen. Danach ist er nicht mehr zulässig: Das Jahr ist abgeschlossen.

Wir bereiten Ihr Gesuch für den Kanton Basel-Landschaft kostenlos aus Ihren Daten auf; Sie müssen es nur noch unterschreiben und einreichen. Der Kanton Basel-Landschaft veröffentlicht kein ausfüllbares Formular: Wir erstellen stattdessen ein schriftliches Gesuch mit Ihren Daten und der massgebenden Gesetzesgrundlage.

Zugelassene Wege

  • Postweg

Einreichungsadresse

Steuerverwaltung des Kantons Basel-Landschaft Rheinstrasse 33 4410 Liestal

Telefon — 061 552 51 20

So funktioniert es für Basel-Landschaft

  1. 01

    Ersparnisse schätzen

    Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner mit den spezifischen Tarifen des Kantons Basel-Landschaft.

  2. 02

    NTB-Formular erstellen

    Wir erstellen Ihr Gesuch für den Kanton Basel-Landschaft aus den Daten, die Sie erfassen.

  3. 03

    Antrag einreichen

    Unterschreiben und bis zum 31. März 2027 an die Steuerverwaltung von Basel-Landschaft senden.

Häufig gestellte Fragen — Basel-Landschaft

Was ist die NTB-Frist im Kanton Basel-Landschaft?

Der Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung für die Steuerperiode 2026 muss der Steuerverwaltung von Basel-Landschaft spätestens am 31. März 2027 vorliegen. Eine Fristverlängerung ist nicht vorgesehen: Ein verspäteter Antrag ist unzulässig.

Wie reiche ich einen NTB-Antrag in Basel-Landschaft ein?

Der Kanton Basel-Landschaft lässt folgende Wege zu: Postweg. Unser Dienst füllt das amtliche Formular mit Ihren Daten vor; Sie unterschreiben es und senden es ab.

Wie viel kann ich mit NTB in Basel-Landschaft sparen?

Das hängt von Ihrer Gemeinde, Ihrem Zivilstand und Ihren Abzügen ab. Im Kanton Basel-Landschaft reichen die Gemeindesteuerfüsse von 45 % bis 72 %: Bei gleichem Einkommen fällt die ordentliche Steuer je nach Gemeinde anders aus, während die Quellensteuer mit einem einzigen Durchschnittssatz rechnet. Unser Rechner vergleicht beides anhand der kantonalen Tabellen.

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