Skip to content

BE

Quellensteuer Bern

Die Abzugsobergrenzen, die Steuerfüsse der Gemeinden und die Einreichefrist, die der Kanton Bern für die Steuerperiode 2026 anwendet — gelesen aus denselben Tabellen wie unser Rechner.

Kantonale Abzüge — Bern

Der Kanton Bern setzt eigene Obergrenzen, unabhängig von der direkten Bundessteuer. Dies sind die 23 Abzüge, die unser Rechner für die Steuerperiode 2026 anwendet: Sie entscheiden, ob sich die ordentliche Veranlagung für Sie lohnt.

AbzugBetrag 2026
Pauschalabzug übrige Berufskosten3 % des Nettolohns · min. CHF 2'000 · max. CHF 4'000
Abzug für Fahrkosten Haupterwerbbis CHF 7'000
Abzug Mehrkosten der Verpflegung ohne Verbilligungbis CHF 3'200
Abzug Mehrkosten der Verpflegung mit Verbilligungbis CHF 1'600
Pauschalabzug Berufsauslagen Nebenerwerb20 % des Nebenerwerbs · min. CHF 800 · max. CHF 2'400
Zweitverdienerabzug2 % des niedrigeren der beiden Einkommen · max. CHF 9'500
Abzug Kinderdrittbetreuungskostenbis CHF 16'000
Maximalabzug Säule 3a mit Vorsorgelösungbis CHF 7'258
Maximalabzug Säule 3a ohne Vorsorgelösungbis CHF 36'288
Abzug Versicherungsprämien und Sparzinsen, alleinstehende Personen mit Beiträgen Säule 2/3abis CHF 2'450
Abzug Versicherungsprämien und Sparzinsen, alleinstehende Personen ohne Beiträge Säule 2/3abis CHF 3'600
Abzug Versicherungsprämien und Sparzinsen, Verheiratete mit Beiträgen Säule 2/3abis CHF 4'900
Abzug Versicherungsprämien und Sparzinsen, Verheiratete ohne Beiträge Säule 2/3abis CHF 7'200
Abzug Versicherungsprämien und Sparzinsen, Kindbis CHF 700
Abzug für ledige Steuerpflichtigepauschal CHF 5'300
Abzug für Alleinstehende mit eigenem Haushaltpauschal CHF 2'400
Verheiratetenabzugpauschal CHF 5'300
Abzug für Alleinstehende mit Kindernpauschal CHF 1'300
Kinderabzugpauschal CHF 8'300
Abzug Kinderausbildungskosten für auswärtige Ausbildungbis CHF 6'400
Sozialabzug bescheidene Einkommen ledigpauschal CHF 1'100
Sozialabzug bescheidene Einkommen verheiratetpauschal CHF 2'200
Sozialabzug bescheidene Einkommen Kindpauschal CHF 600
Quelle: die Abzugstabelle des Kantons Bern für 2026 — dieselbe, die unser Rechner anwendet.

Freibeträge bei der Vermögenssteuer

Die Vermögenssteuer wird nie an der Quelle erhoben: Sie fällt erst bei der ordentlichen Veranlagung an. Der Kanton Bern stellt die folgenden Beträge frei.

AbzugBetrag 2026
Verheiratetenabzugpauschal CHF 18'000
Kinderabzugpauschal CHF 18'000

Steuerfüsse — Bern

Die Kantonssteuer von Bern ergibt sich, indem 297.5 % auf die einfache Steuer angewendet werden. Jede Gemeinde legt ihren eigenen Steuerfuss darauf: 89 % in Deisswil bei Münchenbuchsee, 220 % in Schelten, bei 334 Gemeinden im Kanton. Der Quellensteuertarif kennt diesen Unterschied nicht, er rechnet mit einem einzigen Durchschnittssatz für den ganzen Kanton — deshalb fällt der Wechsel zur ordentlichen Veranlagung je nach Wohngemeinde anders aus.

Zwischen Deisswil bei Münchenbuchsee und Schelten beträgt der Unterschied 131 Steuerfusspunkte: Bei gleichem Einkommen und gleichen Abzügen fällt die ordentliche Rechnung je nach Adresse anders aus.

Dazu kommt die Kirchensteuer für Mitglieder einer anerkannten Kirche: 13.5 – 32.2 % je nach Gemeinde und Konfession. Ohne Konfession entfällt sie.

Ein Rechenbeispiel in Bern

So sieht die Rechnung in Bern für ein Musterprofil aus: ledig, ohne Kinder, ohne anerkannte Religionszugehörigkeit, mit dem Medianlohn einer Person mit B-Bewilligung (CHF 5'358 pro Monat).

Jahresbruttolohn

CHF 64'296

Nettolohn gemäss Lohnausweis

CHF 56'067

Abgezogene Quellensteuer

CHF 7'130

Jährliche Ersparnis bei ordentlicher Veranlagung

Ohne Säule 3a
− CHF 407
Mit Säule 3a bis zum Maximum
CHF 1'710

Bei genau diesem Profil und ohne Säule 3a kostet die ordentliche Veranlagung in Bern mehr als der Quellensteuerabzug. Das trifft auf mehrere Kantone zu, und der Wechsel ist unwiderruflich: besser vor der Einreichung prüfen.

Beträge, die unser Rechner auf den Tarifen 2026 für die Gemeinde Bern modelliert. Der Lohn stammt aus der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung 2024 (BFS): Median der Personen mit B-Bewilligung in der Grossregion, zu der Bern gehört — das BFS veröffentlicht keinen kantonalen Median. Ihre Situation ergibt eine andere Zahl.

Antrag einreichen — Bern

Der Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung für die Steuerperiode 2026 muss der Steuerverwaltung spätestens am 31. März 2027 vorliegen. Danach ist er nicht mehr zulässig: Das Jahr ist abgeschlossen.

Wir bereiten Ihr Gesuch für den Kanton Bern kostenlos aus Ihren Daten auf; Sie müssen es nur noch unterschreiben und einreichen. Das amtliche Formular des Kantons Bern liegt uns vor, und wir füllen es Feld für Feld aus; Sie erhalten es als PDF, unterschriftsbereit.

Zugelassene Wege

  • Postweg
  • E-Mail
  • Online-Portal

Kantonales Portal

Einreichungsadresse

Steuerverwaltung des Kantons Bern Brünnenstrasse 66 3018 Bern

E-Mail — nov.sv@be.ch

Telefon — 031 633 60 01

So funktioniert es für Bern

  1. 01

    Ersparnisse schätzen

    Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner mit den spezifischen Tarifen des Kantons Bern.

  2. 02

    NTB-Formular erstellen

    Wir erstellen Ihr Gesuch für den Kanton Bern aus den Daten, die Sie erfassen.

  3. 03

    Antrag einreichen

    Unterschreiben und bis zum 31. März 2027 an die Steuerverwaltung von Bern senden.

Häufig gestellte Fragen — Bern

Was ist die NTB-Frist im Kanton Bern?

Der Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung für die Steuerperiode 2026 muss der Steuerverwaltung von Bern spätestens am 31. März 2027 vorliegen. Eine Fristverlängerung ist nicht vorgesehen: Ein verspäteter Antrag ist unzulässig.

Wie reiche ich einen NTB-Antrag in Bern ein?

Der Kanton Bern lässt folgende Wege zu: Postweg, E-Mail, Online-Portal. Unser Dienst füllt das amtliche Formular mit Ihren Daten vor; Sie unterschreiben es und senden es ab.

Wie viel kann ich mit NTB in Bern sparen?

Das hängt von Ihrer Gemeinde, Ihrem Zivilstand und Ihren Abzügen ab. Im Kanton Bern reichen die Gemeindesteuerfüsse von 89 % bis 220 %: Bei gleichem Einkommen fällt die ordentliche Steuer je nach Gemeinde anders aus, während die Quellensteuer mit einem einzigen Durchschnittssatz rechnet. Unser Rechner vergleicht beides anhand der kantonalen Tabellen.

Weitere Kantone

Ebenfalls lesenswert

Quellensteuer oder ordentliche Besteuerung: was wirklich anders istZwei Verfahren für dieselbe Steuer. Wer erhebt, wann, auf welcher Grundlage — und was der Wechsel zur ordentlichen Veranlagung für Ihre Liquidität bedeutet.Neu in der Schweiz: was Sie steuerlich erwartetB-Bewilligung, Lohnabzug, unvollständiges erstes Jahr, automatischer Wechsel: wie die Schweizer Steuer für neu zugezogene Personen funktioniert.Abzüge mit B-Bewilligung: was die Quellensteuer Ihnen nicht zurückgibtFahrkosten, Verpflegung, Säule 3a, Kinderbetreuung: die Abzüge, die der Quellensteuertarif übergeht — mit den Bundesansätzen 2026 und dem Vorgehen.Abzugsfähige Berufskosten, Position für PositionArbeitsweg, Verpflegung, Weiterbildung, Werkzeug: was wirklich abziehbar ist, die geltenden Bundesmaxima und wann die Pauschale die realen Kosten schlägt.Die Säule 3a bei QuellenbesteuerungEinzahlungen in die Säule 3a senken den Quellensteuerabzug nicht. Bundesmaxima, Frist 31. Dezember, rückwirkende Einkäufe ab 2026 und die Fallen beim Bezug.Die nachträgliche ordentliche Veranlagung, vollständig erklärtWer die NOV beantragen kann, wer dazu verpflichtet ist, bis wann und warum der Entscheid endgültig ist. Der Leitfaden für Inhaber einer B-Bewilligung.Wenn die ordentliche Veranlagung Sie Geld kostetDas NOV-Gesuch lässt sich nicht zurückziehen und bindet die Folgejahre. Vermögen, ausländische Einkünfte, teure Gemeinde: die Profile, die dabei verlieren.Den Lohnausweis lesen, Ziffer für ZifferDer Lohnausweis Feld für Feld erklärt: wo der Nettolohn und der Quellensteuerabzug stehen — und die einzigen zwei Zahlen für Ihre Schätzung.

Berechnen Sie Ihre Ersparnisse für Bern

Meine Ersparnis berechnen
  • Kostenlose Schätzung
  • 2 Minuten
  • Privat und sicher