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Quellensteuer Zug

Die Abzugsobergrenzen, die Steuerfüsse der Gemeinden und die Einreichefrist, die der Kanton Zug für die Steuerperiode 2026 anwendet — gelesen aus denselben Tabellen wie unser Rechner.

Kantonale Abzüge — Zug

Der Kanton Zug setzt eigene Obergrenzen, unabhängig von der direkten Bundessteuer. Dies sind die 22 Abzüge, die unser Rechner für die Steuerperiode 2026 anwendet: Sie entscheiden, ob sich die ordentliche Veranlagung für Sie lohnt.

AbzugBetrag 2026
Pauschalabzug übrige Berufskosten3 % des Nettolohns · min. CHF 2'000 · max. CHF 4'000
Abzug für Fahrkosten Haupterwerbbis CHF 6'000
Abzug Mehrkosten der Verpflegung ohne Verbilligungbis CHF 3'200
Abzug Mehrkosten der Verpflegung mit Verbilligungbis CHF 1'600
Pauschalabzug Berufsauslagen Nebenerwerb20 % des Nebenerwerbs · min. CHF 800 · max. CHF 2'400
Zweitverdienerabzugbis CHF 4'600
Abzug Kinderdrittbetreuungskostenbis CHF 25'400
Abzug Eigenbetreuung der Kinderpauschal CHF 12'200
Maximalabzug Säule 3a mit Vorsorgelösungbis CHF 7'258
Maximalabzug Säule 3a ohne Vorsorgelösungbis CHF 36'288
Abzug Versicherungsprämien und Sparzinsen, alleinstehende Personen mit Beiträgen Säule 2/3abis CHF 4'600
Abzug Versicherungsprämien und Sparzinsen, alleinstehende Personen ohne Beiträge Säule 2/3abis CHF 6'900
Abzug Versicherungsprämien und Sparzinsen, Verheiratete mit Beiträgen Säule 2/3abis CHF 9'200
Abzug Versicherungsprämien und Sparzinsen, Verheiratete ohne Beiträge Säule 2/3abis CHF 13'800
Abzug Versicherungsprämien und Sparzinsen, Kindbis CHF 1'600
Abzug Vermögensverwaltungskosten0.3 % des Wertschriftenvermögens · max. CHF 9'000
Maximalabzug Mietebis CHF 10'800
Abzug für ledige Steuerpflichtigepauschal CHF 12'000
Verheiratetenabzugpauschal CHF 24'000
Abzug für Alleinerzieherpauschal CHF 24'000
Kinderabzug, Alter unter 15pauschal CHF 12'600
Kinderabzug, Alter über 14pauschal CHF 24'800
Quelle: die Abzugstabelle des Kantons Zug für 2026 — dieselbe, die unser Rechner anwendet.

Freibeträge bei der Vermögenssteuer

Die Vermögenssteuer wird nie an der Quelle erhoben: Sie fällt erst bei der ordentlichen Veranlagung an. Der Kanton Zug stellt die folgenden Beträge frei.

AbzugBetrag 2026
Abzug für Alleinstehendepauschal CHF 204'000
Verheiratetenabzugpauschal CHF 408'000
Kinderabzugpauschal CHF 102'000

Steuerfüsse — Zug

Die Kantonssteuer von Zug ergibt sich, indem 78 % auf die einfache Steuer angewendet werden. Jede Gemeinde legt ihren eigenen Steuerfuss darauf: 47.53 % in Baar, 59 % in Neuheim, bei 11 Gemeinden im Kanton. Der Quellensteuertarif kennt diesen Unterschied nicht, er rechnet mit einem einzigen Durchschnittssatz für den ganzen Kanton — deshalb fällt der Wechsel zur ordentlichen Veranlagung je nach Wohngemeinde anders aus.

Zwischen Baar und Neuheim beträgt der Unterschied 11.47 Steuerfusspunkte: Bei gleichem Einkommen und gleichen Abzügen fällt die ordentliche Rechnung je nach Adresse anders aus.

Dazu kommt die Kirchensteuer für Mitglieder einer anerkannten Kirche: 5.95 – 11 % je nach Gemeinde und Konfession. Ohne Konfession entfällt sie.

Ein Rechenbeispiel in Zug

So sieht die Rechnung in Zug für ein Musterprofil aus: ledig, ohne Kinder, ohne anerkannte Religionszugehörigkeit, mit dem Medianlohn einer Person mit B-Bewilligung (CHF 6'038 pro Monat).

Jahresbruttolohn

CHF 72'456

Nettolohn gemäss Lohnausweis

CHF 62'856

Abgezogene Quellensteuer

CHF 2'239

Jährliche Ersparnis bei ordentlicher Veranlagung

Ohne Säule 3a
− CHF 11
Mit Säule 3a bis zum Maximum
CHF 827

Bei genau diesem Profil und ohne Säule 3a kostet die ordentliche Veranlagung in Zug mehr als der Quellensteuerabzug. Das trifft auf mehrere Kantone zu, und der Wechsel ist unwiderruflich: besser vor der Einreichung prüfen.

Beträge, die unser Rechner auf den Tarifen 2026 für die Gemeinde Zug modelliert. Der Lohn stammt aus der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung 2024 (BFS): Median der Personen mit B-Bewilligung in der Grossregion, zu der Zug gehört — das BFS veröffentlicht keinen kantonalen Median. Ihre Situation ergibt eine andere Zahl.

Antrag einreichen — Zug

Der Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung für die Steuerperiode 2026 muss der Steuerverwaltung spätestens am 31. März 2027 vorliegen. Danach ist er nicht mehr zulässig: Das Jahr ist abgeschlossen.

Wir bereiten Ihr Gesuch für den Kanton Zug kostenlos aus Ihren Daten auf; Sie müssen es nur noch unterschreiben und einreichen. Der Kanton Zug veröffentlicht kein ausfüllbares Formular: Wir erstellen stattdessen ein schriftliches Gesuch mit Ihren Daten und der massgebenden Gesetzesgrundlage.

Zugelassene Wege

  • Postweg

Einreichungsadresse

Steuerverwaltung des Kantons Zug Bahnhofstrasse 26 6300 Zug

Telefon — 041 728 26 11

So funktioniert es für Zug

  1. 01

    Ersparnisse schätzen

    Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner mit den spezifischen Tarifen des Kantons Zug.

  2. 02

    NTB-Formular erstellen

    Wir erstellen Ihr Gesuch für den Kanton Zug aus den Daten, die Sie erfassen.

  3. 03

    Antrag einreichen

    Unterschreiben und bis zum 31. März 2027 an die Steuerverwaltung von Zug senden.

Häufig gestellte Fragen — Zug

Was ist die NTB-Frist im Kanton Zug?

Der Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung für die Steuerperiode 2026 muss der Steuerverwaltung von Zug spätestens am 31. März 2027 vorliegen. Eine Fristverlängerung ist nicht vorgesehen: Ein verspäteter Antrag ist unzulässig.

Wie reiche ich einen NTB-Antrag in Zug ein?

Der Kanton Zug lässt folgende Wege zu: Postweg. Unser Dienst füllt das amtliche Formular mit Ihren Daten vor; Sie unterschreiben es und senden es ab.

Wie viel kann ich mit NTB in Zug sparen?

Das hängt von Ihrer Gemeinde, Ihrem Zivilstand und Ihren Abzügen ab. Im Kanton Zug reichen die Gemeindesteuerfüsse von 47.53 % bis 59 %: Bei gleichem Einkommen fällt die ordentliche Steuer je nach Gemeinde anders aus, während die Quellensteuer mit einem einzigen Durchschnittssatz rechnet. Unser Rechner vergleicht beides anhand der kantonalen Tabellen.

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