BS
Quellensteuer Basel-Stadt
Die Abzugsobergrenzen, die Steuerfüsse der Gemeinden und die Einreichefrist, die der Kanton Basel-Stadt für die Steuerperiode 2026 anwendet — gelesen aus denselben Tabellen wie unser Rechner.
Kantonale Abzüge — Basel-Stadt
Der Kanton Basel-Stadt setzt eigene Obergrenzen, unabhängig von der direkten Bundessteuer. Dies sind die 18 Abzüge, die unser Rechner für die Steuerperiode 2026 anwendet: Sie entscheiden, ob sich die ordentliche Veranlagung für Sie lohnt.
| Abzug | Betrag 2026 |
|---|---|
| Pauschalabzug übrige Berufskosten | bis CHF 4'200 |
| Abzug für Fahrkosten Haupterwerb | bis CHF 3'200 |
| Abzug Mehrkosten der Verpflegung ohne Verbilligung | bis CHF 3'200 |
| Abzug Mehrkosten der Verpflegung mit Verbilligung | bis CHF 1'600 |
| Pauschalabzug Berufsauslagen Nebenerwerb | bis CHF 800 |
| Zweitverdienerabzug | bis CHF 1'100 |
| Abzug Kinderdrittbetreuungskosten | bis CHF 26'000 |
| Maximalabzug Säule 3a mit Vorsorgelösung | bis CHF 7'258 |
| Maximalabzug Säule 3a ohne Vorsorgelösung | bis CHF 36'288 |
| Abzug Versicherungsprämien und Sparzinsen, alleinstehende Personen mit Beiträgen Säule 2/3a | bis CHF 4'200 |
| Abzug Versicherungsprämien und Sparzinsen, alleinstehende Personen ohne Beiträge Säule 2/3a | bis CHF 4'200 |
| Abzug Versicherungsprämien und Sparzinsen, Verheiratete mit Beiträgen Säule 2/3a | bis CHF 8'400 |
| Abzug Versicherungsprämien und Sparzinsen, Verheiratete ohne Beiträge Säule 2/3a | bis CHF 8'400 |
| Abzug für ledige Steuerpflichtige | pauschal CHF 19'500 |
| Verheiratetenabzug | pauschal CHF 38'000 |
| Abzug für Alleinerzieher | pauschal CHF 32'600 |
| Kinderabzug | pauschal CHF 9'000 |
| Kinderabzug, volljährige Kinder ausser Haus | pauschal CHF 5'800 |
Freibeträge bei der Vermögenssteuer
Die Vermögenssteuer wird nie an der Quelle erhoben: Sie fällt erst bei der ordentlichen Veranlagung an. Der Kanton Basel-Stadt stellt die folgenden Beträge frei.
| Abzug | Betrag 2026 |
|---|---|
| Abzug für Alleinstehende ohne Kinder | pauschal CHF 75'000 |
| Verheiratetenabzug | pauschal CHF 150'000 |
| Abzug für Alleinerzieher | pauschal CHF 150'000 |
| Kinderabzug | pauschal CHF 15'000 |
Steuerfüsse — Basel-Stadt
Die Kantonssteuer von Basel-Stadt ergibt sich, indem 50 – 100 % auf die einfache Steuer angewendet werden. Jede Gemeinde legt ihren eigenen Steuerfuss darauf: 0 % in Basel, 40 % in Riehen, bei 3 Gemeinden im Kanton. Der Quellensteuertarif kennt diesen Unterschied nicht, er rechnet mit einem einzigen Durchschnittssatz für den ganzen Kanton — deshalb fällt der Wechsel zur ordentlichen Veranlagung je nach Wohngemeinde anders aus.
Zwischen Basel und Riehen beträgt der Unterschied 40 Steuerfusspunkte: Bei gleichem Einkommen und gleichen Abzügen fällt die ordentliche Rechnung je nach Adresse anders aus.
Dazu kommt die Kirchensteuer für Mitglieder einer anerkannten Kirche: 8 % je nach Gemeinde und Konfession. Ohne Konfession entfällt sie.
Ein Rechenbeispiel in Basel
So sieht die Rechnung in Basel für ein Musterprofil aus: ledig, ohne Kinder, ohne anerkannte Religionszugehörigkeit, mit dem Medianlohn einer Person mit B-Bewilligung (CHF 6'009 pro Monat).
Jahresbruttolohn
CHF 72'108
Nettolohn gemäss Lohnausweis
CHF 62'567
Abgezogene Quellensteuer
CHF 7'694
Jährliche Ersparnis bei ordentlicher Veranlagung
- Ohne Säule 3a
- CHF 365
- Mit Säule 3a bis zum Maximum
- CHF 2'611
Beträge, die unser Rechner auf den Tarifen 2026 für die Gemeinde Basel modelliert. Der Lohn stammt aus der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung 2024 (BFS): Median der Personen mit B-Bewilligung in der Grossregion, zu der Basel-Stadt gehört — das BFS veröffentlicht keinen kantonalen Median. Ihre Situation ergibt eine andere Zahl.
Antrag einreichen — Basel-Stadt
Der Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung für die Steuerperiode 2026 muss der Steuerverwaltung spätestens am 31. März 2027 vorliegen. Danach ist er nicht mehr zulässig: Das Jahr ist abgeschlossen.
Wir bereiten Ihr Gesuch für den Kanton Basel-Stadt kostenlos aus Ihren Daten auf; Sie müssen es nur noch unterschreiben und einreichen. Der Kanton Basel-Stadt veröffentlicht kein ausfüllbares Formular: Wir erstellen stattdessen ein schriftliches Gesuch mit Ihren Daten und der massgebenden Gesetzesgrundlage.
Zugelassene Wege
- Postweg
So funktioniert es für Basel-Stadt
- 01
Ersparnisse schätzen
Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner mit den spezifischen Tarifen des Kantons Basel-Stadt.
- 02
NTB-Formular erstellen
Wir erstellen Ihr Gesuch für den Kanton Basel-Stadt aus den Daten, die Sie erfassen.
- 03
Antrag einreichen
Unterschreiben und bis zum 31. März 2027 an die Steuerverwaltung von Basel-Stadt senden.
Häufig gestellte Fragen — Basel-Stadt
Was ist die NTB-Frist im Kanton Basel-Stadt?
Der Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung für die Steuerperiode 2026 muss der Steuerverwaltung von Basel-Stadt spätestens am 31. März 2027 vorliegen. Eine Fristverlängerung ist nicht vorgesehen: Ein verspäteter Antrag ist unzulässig.
Wie reiche ich einen NTB-Antrag in Basel-Stadt ein?
Der Kanton Basel-Stadt lässt folgende Wege zu: Postweg. Unser Dienst füllt das amtliche Formular mit Ihren Daten vor; Sie unterschreiben es und senden es ab.
Wie viel kann ich mit NTB in Basel-Stadt sparen?
Das hängt von Ihrer Gemeinde, Ihrem Zivilstand und Ihren Abzügen ab. Im Kanton Basel-Stadt reichen die Gemeindesteuerfüsse von 0 % bis 40 %: Bei gleichem Einkommen fällt die ordentliche Steuer je nach Gemeinde anders aus, während die Quellensteuer mit einem einzigen Durchschnittssatz rechnet. Unser Rechner vergleicht beides anhand der kantonalen Tabellen.
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