SG
Quellensteuer St. Gallen
Die Abzugsobergrenzen, die Steuerfüsse der Gemeinden und die Einreichefrist, die der Kanton St. Gallen für die Steuerperiode 2026 anwendet — gelesen aus denselben Tabellen wie unser Rechner.
Kantonale Abzüge — St. Gallen
Der Kanton St. Gallen setzt eigene Obergrenzen, unabhängig von der direkten Bundessteuer. Dies sind die 18 Abzüge, die unser Rechner für die Steuerperiode 2026 anwendet: Sie entscheiden, ob sich die ordentliche Veranlagung für Sie lohnt.
| Abzug | Betrag 2026 |
|---|---|
| Pauschalabzug übrige Berufskosten | 10 % des Nettolohns · max. CHF 2'400 |
| Abzug für Fahrkosten Haupterwerb | bis CHF 8'000 |
| Abzug Mehrkosten der Verpflegung ohne Verbilligung | bis CHF 3'200 |
| Abzug Mehrkosten der Verpflegung mit Verbilligung | bis CHF 1'600 |
| Pauschalabzug Berufsauslagen Nebenerwerb | 20 % des Nebenerwerbs · min. CHF 800 · max. CHF 2'400 |
| Zweitverdienerabzug | bis CHF 500 |
| Abzug Kinderdrittbetreuungskosten | bis CHF 26'800 |
| Maximalabzug Säule 3a mit Vorsorgelösung | bis CHF 7'258 |
| Maximalabzug Säule 3a ohne Vorsorgelösung | bis CHF 36'288 |
| Abzug Versicherungsprämien und Sparzinsen, alleinstehende Personen mit Beiträgen Säule 2/3a | bis CHF 3'400 |
| Abzug Versicherungsprämien und Sparzinsen, alleinstehende Personen ohne Beiträge Säule 2/3a | bis CHF 3'900 |
| Abzug Versicherungsprämien und Sparzinsen, Verheiratete mit Beiträgen Säule 2/3a | bis CHF 6'800 |
| Abzug Versicherungsprämien und Sparzinsen, Verheiratete ohne Beiträge Säule 2/3a | bis CHF 7'900 |
| Abzug Versicherungsprämien und Sparzinsen, Kind | bis CHF 1'100 |
| Abzug Vermögensverwaltungskosten | 0.2 % des Wertschriftenvermögens · max. CHF 6'000 |
| Kinderabzug, Alter unter 7 | pauschal CHF 7'600 |
| Kinderabzug, Alter über 6 | pauschal CHF 10'800 |
| Abzug Kinderausbildungskosten | bis CHF 13'800 |
Freibeträge bei der Vermögenssteuer
Die Vermögenssteuer wird nie an der Quelle erhoben: Sie fällt erst bei der ordentlichen Veranlagung an. Der Kanton St. Gallen stellt die folgenden Beträge frei.
| Abzug | Betrag 2026 |
|---|---|
| Abzug für Alleinstehende | pauschal CHF 75'000 |
| Verheiratetenabzug | pauschal CHF 150'000 |
| Kinderabzug | pauschal CHF 20'000 |
Steuerfüsse — St. Gallen
Die Kantonssteuer von St. Gallen ergibt sich, indem 105 % auf die einfache Steuer angewendet werden. Jede Gemeinde legt ihren eigenen Steuerfuss darauf: 61 % in Balgach, 145 % in Wartau, bei 75 Gemeinden im Kanton. Der Quellensteuertarif kennt diesen Unterschied nicht, er rechnet mit einem einzigen Durchschnittssatz für den ganzen Kanton — deshalb fällt der Wechsel zur ordentlichen Veranlagung je nach Wohngemeinde anders aus.
Zwischen Balgach und Wartau beträgt der Unterschied 84 Steuerfusspunkte: Bei gleichem Einkommen und gleichen Abzügen fällt die ordentliche Rechnung je nach Adresse anders aus.
Dazu kommt die Kirchensteuer für Mitglieder einer anerkannten Kirche: 16 – 28 % je nach Gemeinde und Konfession. Ohne Konfession entfällt sie.
Ein Rechenbeispiel in St. Gallen
So sieht die Rechnung in St. Gallen für ein Musterprofil aus: ledig, ohne Kinder, ohne anerkannte Religionszugehörigkeit, mit dem Medianlohn einer Person mit B-Bewilligung (CHF 5'440 pro Monat).
Jahresbruttolohn
CHF 65'280
Nettolohn gemäss Lohnausweis
CHF 56'885
Abgezogene Quellensteuer
CHF 6'038
Jährliche Ersparnis bei ordentlicher Veranlagung
- Ohne Säule 3a
- − CHF 289
- Mit Säule 3a bis zum Maximum
- CHF 1'767
Bei genau diesem Profil und ohne Säule 3a kostet die ordentliche Veranlagung in St. Gallen mehr als der Quellensteuerabzug. Das trifft auf mehrere Kantone zu, und der Wechsel ist unwiderruflich: besser vor der Einreichung prüfen.
Beträge, die unser Rechner auf den Tarifen 2026 für die Gemeinde St. Gallen modelliert. Der Lohn stammt aus der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung 2024 (BFS): Median der Personen mit B-Bewilligung in der Grossregion, zu der St. Gallen gehört — das BFS veröffentlicht keinen kantonalen Median. Ihre Situation ergibt eine andere Zahl.
Antrag einreichen — St. Gallen
Der Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung für die Steuerperiode 2026 muss der Steuerverwaltung spätestens am 31. März 2027 vorliegen. Danach ist er nicht mehr zulässig: Das Jahr ist abgeschlossen.
Wir bereiten Ihr Gesuch für den Kanton St. Gallen kostenlos aus Ihren Daten auf; Sie müssen es nur noch unterschreiben und einreichen. Das amtliche Formular des Kantons St. Gallen liegt uns vor, und wir füllen es Feld für Feld aus; Sie erhalten es als PDF, unterschriftsbereit.
Zugelassene Wege
- Postweg
So funktioniert es für St. Gallen
- 01
Ersparnisse schätzen
Nutzen Sie unseren kostenlosen Rechner mit den spezifischen Tarifen des Kantons St. Gallen.
- 02
NTB-Formular erstellen
Wir erstellen Ihr Gesuch für den Kanton St. Gallen aus den Daten, die Sie erfassen.
- 03
Antrag einreichen
Unterschreiben und bis zum 31. März 2027 an die Steuerverwaltung von St. Gallen senden.
Häufig gestellte Fragen — St. Gallen
Was ist die NTB-Frist im Kanton St. Gallen?
Der Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung für die Steuerperiode 2026 muss der Steuerverwaltung von St. Gallen spätestens am 31. März 2027 vorliegen. Eine Fristverlängerung ist nicht vorgesehen: Ein verspäteter Antrag ist unzulässig.
Wie reiche ich einen NTB-Antrag in St. Gallen ein?
Der Kanton St. Gallen lässt folgende Wege zu: Postweg. Unser Dienst füllt das amtliche Formular mit Ihren Daten vor; Sie unterschreiben es und senden es ab.
Wie viel kann ich mit NTB in St. Gallen sparen?
Das hängt von Ihrer Gemeinde, Ihrem Zivilstand und Ihren Abzügen ab. Im Kanton St. Gallen reichen die Gemeindesteuerfüsse von 61 % bis 145 %: Bei gleichem Einkommen fällt die ordentliche Steuer je nach Gemeinde anders aus, während die Quellensteuer mit einem einzigen Durchschnittssatz rechnet. Unser Rechner vergleicht beides anhand der kantonalen Tabellen.
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